Einführung des Bestellerprinzips
In der Immobilienwirtschaft ist am 01.06.2015 das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Dieses regelt die Maklerprovision im Bereich der Vermietung bzw. Anmietung von Wohnraum und NICHT im Bereich des Verkaufs bzw. Ankaufs. Das heißt seit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips bezahlt für eine zu vermietende Wohnimmobilie derjenige die Maklerprovision, der den Makler „bestellt“. Das können sowohl der Vermieter, der den Makler beauftragt, für ihn einen passenden Mieter zu finden, als auch der Mieter sein, der den Makler mit einem Suchauftrag „bestellt“, für ihn eine passende Wohnung oder ein passendes Haus zu finden.
Die Regelung bis zum 31.05.2015 besagte, dass Vermieter die Maklerprovision für die Vermietung von Wohnraum auf die Mieter „abwälzen“ konnten. Durch die Einführung des Bestellerprinzips ist es den Maklern nun untersagt, vom Anzumietenden generell eine Provision zu verlangen, es sei denn, dieser hat ihn mittels eines Suchauftrags mit der Suche nach einer passenden Bleibe beauftragt. Hier greift nun das marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt.