Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine nach zweijähriger Übergangzeit am 25.05.2018 rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung, die den Datenschutz europaweit regelt. Sie gilt für alle Unternehmen und damit auch für Immobilienmakler, die in der EU ansässig sind, eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Für alle „Verarbeiter“ personenbezogener Daten gelten nun die gleichen und strengeren Regelungen für den Umgang mit ihren Kundendaten. Damit sind nicht nur Daten von Privatkunden gemeint sondern durchaus auch personenbezogene Daten von Geschäftspartnern, deren personenbezogene Daten verarbeitet bzw. gespeichert werden, wie z.B. die E-Mailadressen und/oder IP Adressen der Mitarbeiter etc.

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie man sie nachvollziehbar für den angedachten Verwendungszweck benötigt. Dabei sind die Grundsätze der Transparenz, der Datenminimierung und das Recht auf Vergessenwerden zu beachten. Aufbewahrungspflichten steuerlicher (z.B. 10 Jahre) oder anderer gesetzlicher (z.B. 5 Jahre beim Geldwäschegesetz) Natur sind selbstverständlich einzuhalten. Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn ein Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt.

Die Datenschutzerklärung von ACCESSUS Immobilien ist selbstverständlich auf dieser Hompage unter „Datenschutz“ hinterlegt.